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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Lumi Automated Solutions UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Lumi Automated Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Lumi Automated Solutions“).
- Das Angebot von Lumi Automated Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Lumi Automated Solutions deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- Gegenstand des Vertrages sind die Entwicklung, Bereitstellung und Implementierung von Individualsoftware sowie die damit verbundene Beratung und Einweisung. Lumi Automated Solutions verkauft keine Hardware.
- Angebote von Lumi Automated Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die beidseitige schriftliche Unterzeichnung eines Angebots oder Vertragsdokuments zustande.
§ 3 Leistungsgegenstand und Ausführung
- Die Beschaffenheit und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot und den dort definierten Leistungsbeschreibungen.
- Lumi Automated Solutions ist berechtigt, zur Vertragserfüllung auf qualifizierte Subunternehmer zurückzugreifen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Ansprechpartner und Vertragspartner.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber unterstützt Lumi Automated Solutions bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Softwareentwicklung und -implementierung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Spezifikationen rechtzeitig, vollständig und im geforderten Format bereitzustellen. Die genauen Anforderungen an die Mitwirkungspflichten werden im jeweiligen Angebot konkretisiert.
- Verzögerungen, die durch eine verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Lumi Automated Solutions und können zu einer entsprechenden Anpassung der Projektzeitpläne führen.
§ 5 Abnahme, Übergabe und Einweisung
- Da es sich bei der Individualsoftware um eine Werkleistung handelt, bedarf es einer formellen Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme erfolgt im Rahmen einer offiziellen Übergabe, die mit einer Einweisung in die Nutzung der Software für den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter verbunden ist.
- Die Software gilt spätestens dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach der Übergabe im produktiven Geschäftsbetrieb einsetzt oder wenn er innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt (Abnahmefiktion).
- Unwesentliche Mängel, welche die Funktionsfähigkeit der Software nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberschaft
- Sämtliche Urheberrechte sowie die Eigentumsrechte am Quellcode verbleiben vollumfänglich bei Lumi Automated Solutions. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
- Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, räumlich unbegrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für den eigenen geschäftlichen Betrieb.
- Lumi Automated Solutions bleibt ausdrücklich berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelte zugrunde liegende Software-Architektur, Basistechnologien und Kernfunktionen in gleicher oder adaptierter Form für andere Projekte und Kunden weiterzuverwenden und zu vermarkten. Individuelle Daten, Betriebsgeheimnisse und das spezifische Corporate Design des Auftraggebers sind von der Weitervermarktung strikt ausgeschlossen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Für die vertraglichen Leistungen gelten die im jeweils unterzeichneten Angebot fixierten Preise, Zahlungsziele und Zuschlagsregelungen. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag behält sich Lumi Automated Solutions die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software vor.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
- Lumi Automated Solutions gewährleistet, dass die Software bei Übergabe im Wesentlichen die im Angebot vereinbarten Funktionen erfüllt.
- Definition Mangel (Bug) vs. Feature Request: Ein Mangel liegt ausschließlich vor, wenn die Software reproduzierbar von der schriftlich vereinbarten Funktionsbeschreibung abweicht. Neue Funktionswünsche, Anpassungen an nachträglich veränderte Rahmenbedingungen oder Design-Änderungen nach Abnahme gelten als Feature Requests und sind separat zu vergüten.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Hardware-Einspeisungen oder durch eine von der Einweisung abweichende Nutzung entstehen, sind ausgeschlossen.
- Lumi Automated Solutions haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Lumi Automated Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden – insbesondere solche, die durch fehlerhafte Systemberechnungen entstehen und zu finanziellen Verlusten gegenüber den Endkunden des Auftraggebers führen – wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
- Die Parteien werden die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, beachten.
- Soweit Lumi Automated Solutions im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Lumi Automated Solutions, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Lumi Automated Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Milot Nuhiji
Kontakt: Braunschweig
E-Mail: info@lumi-solutions.com
Tel: +49 15206784771